§1 Geltung der Bedingungen
1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Domnanovits GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und überhaupt sämtliche Erklärungen der Domnanovits GmbH und des Vertragspartners sind nur bei Einhaltung von Schriftform wirksam.
Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.
3. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
§2 Angebot, Vertragsabschluss
1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn das Angebot schriftlich bestätigt wird.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt.
3. Maßgeblich ist der schriftliche Kaufvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen können nur durch Geschäftsführer oder Prokuristen und nur schriftlich, auch durch Telefax oder Email erfolgen.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und mangelfreier Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Domnanovits GmbH und nur für den Fall, dass die Domnanovits GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht rechtzeitige oder nicht mangelfreie Lieferung nicht zu vertreten hat.
§3 Preise
1. Die Domnanovits GmbH ist an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Erfolgt die Lieferung später als 90 Tage nach Vertragsabschluss, kann die Domnanovits GmbH nach ihrem Ermessen veränderte Preise verlangen. Werden die Preise um 15% oder mehr erhöht, hat der Käufer innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen ab Zugang des Verlangens nach erhöhten Preisen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Falls die Domnanovits GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Bonität des Vertragspartners nachteilig beeinflussen, kann sie nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Vorkasse verlangen.
§4 Versand, Verpackung
1. Alle Preise verstehen sich ab Wendlingen. Die übliche Verpackung ist im Preis enthalten.
2. Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soll die Ware auf Verlangen des Käufers in das Zoll-Ausland exportiert werden, übernimmt der Käufer die Gewähr für den Versand.
3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung das Lager der Firma Domnanovits GmbH verlassen hat.
§5 Lieferzeiten
1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Domnanovits GmbH die Produktion oder Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Feuerschäden oder Zufuhrbehinderungen der Domnanovits GmbH aufgrund dieser Umstände) hat die Domnanovits GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen sie vielmehr, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
4. Im Übrigen hat der Käufer bei Lieferverzug eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware nicht bis zum Fristablauf auch teilweise hergestellt und als versandbereit gemeldet ist.
5. Die Domnanovits GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder mangelhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
§6 Gewährleistung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Für erkennbare Mängel gilt unbeschadet der Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige eine Ausschlussfrist von zehn Arbeitstagen, andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen für erkennbare Mängel ausgeschlossen.
2. Soweit ein Mangel vorliegt, kann die Domnanovits GmbH nach ihrer Wahl nachbessern oder nachliefern.
3. Die Domnanovits GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Domnanovits GmbH beruhen. Soweit der Domnanovits GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Wenn die Domnanovits GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder sonst dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der Domnanovits GmbH außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5. Die Haftung der Domnanovits GmbH wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang. Im Fall der Übernahme einer Garantie oder des arglistigen Verschweigens verjähren darauf beruhende Ansprüche des Kunden innerhalb von zwei Jahren.
§7 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Domnanovits GmbH sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
§8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist Wendlingen am Neckar.
3. Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Wendlingen am Neckar.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere, wirksame Bedingung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: Januar 2023